Helene Weber
deutsche Politikerin des Zentrums und der CDU
eine der vier „Mütter des Grundgesetzes“
*17.03.1881 in Elberfeld †25.07.1962 in Bonn
Nach ihrer Tätigkeit als Lehrerin, studierte Helene Weber in den Jahren 1905 bis 1909 Geschichte, Romanistik und Philosophie in Bonn und Grenoble. Während ihres Studiums in Bonn schloss sie sich der ersten Verbindung für Studentinnen in Deutschland an, der Hilaritas. Sie beendete ihr Studium und ging in den Lehrdienst zurück.
Im Jahr 1916 gründete Helene Weber die erste Soziale Frauenschule des Katholischen Deutschen Frauenbundes in Köln, deren Mitglied sie im Zentralvorstand war.
1919 wurde sie in die Weimarer Nationalversammlung gewählt und vertrat dort neun Jahre lang die Zentrumspartei im Reichstag. Als Mitglied der Weimarer Nationalversammlung war Helene Weber maßgeblich an der Erarbeitung der Weimarer Verfassung beteiligt.
Helene Weber wurde 1920 zur ersten weiblichen Ministerialrätin der Weimarer Republik gewählt. Dort leitete sie das Dezernat „Soziale Ausbildung“. In ihrem Amt gestaltete sie wichtige Bereiche der Sozial- und Wohlfahrtspflege im damaligen Preußen.
„Was uns zur Arbeitsgemeinschaft zusammenfügte, zusammen ‚drängte’, war eine gemeinsame Auffassung des sozialen Berufes. (...) Es mag uns manches trennen in Auffassungen und Auswirkungen; aber dass dieser Beruf der persönlich schaffende und mütterlich gestaltende am Leben unseres Volkes ist, eint uns alle. Der Kampf geht gegen Gleichgültigkeit und Mutlosigkeit, gegen Vereinzelung und Unwissenheit, und nur wenn die kleine Gruppe der Sozialbeamtinnen fest zusammenhält, wird der Schutz der Minderheiten in ihrer Eigenart auf die Dauer erreicht werden.“
Gemeinsam mit dem früheren Reichskanzler Heinrich Brüning zählte Helene Weber im März 1933 zu der Minderheit der Zentrumsabgeordneten die sich gegen Hilters Ermächtigungsgesetz aussprachen.
Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten, verlor sie am 30.06.1933 alle ihre politischen Ämter. Sie arbeitete von nun an in der freien Wohlfahrtspflege.
Nach dem zweiten Weltkrieg übernahm sie den Vorsitz des Bundesverbandes katholischer Fürsorgerinnen Deutschlands und wurde abermals stellvertretende Vorsitzende des Katholischen Frauenbundes.
„Mir scheint die zu große Aktivität im Leben der Fürsorgerin viele Gefahren in sich zu bergen. Die Wohlfahrtspflegerin braucht viel mehr als andere Berufsgruppen die Stunden der besinnlichen Ruhe und der starken Freude. Sie sollte sich bewusst den Gruppen der Jugendbewegung anschließen und im frohen Kinderlachen, in der Natur und Kunst und in der Besinnung auf die letzten Werte des Lebens und der Arbeit, sich selbst und die Ziele ihres Schaffens wieder finden. Wer täglich der Not des Lebens begegnen muss, braucht die stärksten Quellen der Kraft, der Freude und der inneren Ruhe.“
Basis für die Gründung der Bundesrepublik Deutschland waren die Verhandlungen des Parlamentarischen Rates. 1948 wurde Helene Weber als Vertreterin der CDU in den Parlamentarischen Rat gewählt. Dort war sie eine von vier Frauen, die an der Erarbeitung des Grundgesetzes beteiligt waren. Als Schriftführerin des Präsidiums gilt sie als eine der „Mütter des Grundgesetzes“.
Helene Weber war in den Jahren von 1949 bis zu ihrem Tod im Jahr 1962 stetiges Mitglied des Deutschen Bundestages. Sie erweiterte ihre Wirkung auch auf internationale und europäische Ebene. Ab 1957 war sie Leiterin der deutschen Delegation im Europarat.
Nach Konrad Adenauer und Robert Pferdmenges war Helene Weber 1961 das drittälteste Mitglied des Deutschen Bundestages. Sie war es, die Adenauer drängte wenigstens ein Ministerium durch eine Frau zu besetzen. |