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Die langsame Emanzipation in Gewerkschaften
Im Ringen um die soziale Frage galten Gewerkschaften seit den 1830er-Jahren in Deutschland als ernstzunehmende Größe. Spätestens seit den 1870er-Jahren waren sie in Sachen Arbeiterpolitik zusammen mit der SPD die treibende Kraft in der politischen und gesellschaftlichen Diskussion. Obwohl es Frauen nur in seltenen Fällen erlaubt war, Mitglied in einer Gewerkschaft zu werden, ist die Geschichte der Emanzipation in der Arbeitnehmervertretung bis heute nicht abgeschlossen.
Benachteiligung am Arbeitsplatz und in der Interessessenvertretung
Der Hauptgrund hierfür liegt in der gesellschaftlich zementierten Benachteiligung von Frauen im Berufsleben. In Deutschland wurde erst nach dem Ersten Weltkrieg das Wahlrecht für Frauen eingeführt. In der benachbarten Schweiz dürfen Frauen sogar erst seit dem Jahr 1990 wählen, obwohl es dort seit 1971 das formelle Frauenstimmrecht gab.
Obwohl zahlreiche Frauen seit der Frühphase der Industrialisierung Lohnarbeit leisteten, wurden ihre Interessen kaum durch Repräsentantinnen in den Gewerkschaften vertreten. Dass ein sozialistisches Ideal den Arbeiter ohne Geschlechtszuordnung als Ideal für den Klassenkampf stilisiert, kann als Schutzbehauptung nur schwach über dieses augenfällige Missverhältnis hinwegtäuschen.
Gesetzliche Benachteiligung
Hinzu kam, dass Frauen vor allem in der alten Bundesrepublik strukturell benachteiligt wurden. Auch wenn das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) nach dem Gleichheitsgebot im Grundgesetz schrittweise auf Gleichberechtigung angepasst wurde, war es bis 1958 einer Frau ohne Zustimmung des Mannes nicht gestattet, eine Arbeit aufzunehmen oder ein Konto zu eröffnen. Die Gehaltsschere und verbreitete weibliche Altersarmut zeugen noch heute von diesem Ungleichgewicht.
Auch deutlich nach der Jahrtausendwende sind vor allem die Gewerkschaften der Industrie, der Chemie und des Baus stark männlich geprägt und in zentralen Gremien wie den Tarifkommissionen bilden Frauen oftmals nur eine bestaunte Ausnahme.
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